Standards und Qualität

Beim Betrieb einer Seniorenpflegeeinrichtung müssen gesetzliche Standards und von Kostenträgern erlassene Vorgaben umgesetzt und eingehalten werden. Darin sind die Gestaltung und Ausrüstung des Gebäudes, die Ausbildung und Anwesenheit qualifizierten Personals, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote sowie alle medizinischen und pflegerische Tätigkeiten ebenso detailliert festgeschrieben wie die Kosten, die entstehen und dem Bewohner berechnet werden dürfen. Alle Gesetze und Regelungen sind transparent und können auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden.

Pflegegrade dienen als pflegerische Grundlage

Alle unsere Bewohner erfahren intensive Zuwendung, individuelle Betreuung und sachkundige Unterstützung. Manche benötigen mehr Hilfe bei täglichen Verrichtungen, andere weniger. Hier kommt der individuelle Pflegegrad ins Spiel. Bei geringen Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten wird der erste Pflegegrad festgelegt. Schwerste Beeinträchtigungen, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung erfordern, kommt nur der höchste fünfte Pflegegrad infrage. Die Durchführung der Einstufungstests obliegen den Begutachtungs- und Kontrollorganen Pflegeaspekte, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Medicproof.